- Private Krankenvollversicherung
- Höhe des Selbstbehalts wählbar
- Höhe der Zahnersatz-Leistungen wählbar
Private Krankenversicherung
Mit GesundheitCOMFORT genießen Sie individuelle Rundum-Versorgung
Eine private Krankenversicherung bietet viele Vorteile: kurze Wartezeiten bei Arztterminen, umfassende Behandlung, gründliche Vorsorgeuntersuchungen, Betreuung durch den Chefarzt sowie ein Zweibettzimmer im Krankenhaus sind nur einige davon. GesundheitCOMFORT richtet sich dabei ganz nach Ihnen: Für die Höhe Ihres Selbstbehalts und die Erstattung von Zahnersatz stehen Ihnen je drei alternative Tarifstufen zur Verfügung. So kombinieren Sie größtmögliche Sicherheit mit maximaler Individualität.
Die private Krankenversicherung GesundheitCOMFORT im Überblick
Sicherheit für die ganze Familie
Die Medizin macht ständig Fortschritte: Neue Erkenntnisse und Methoden helfen uns, lange gesund zu bleiben oder schnell wieder gesund zu werden. Als Privatpatient profitieren Sie ganz besonders von diesem Wissen. So stehen Ihnen ausgewiesene Spezialisten zur Verfügung, die Sie umfassend beraten und untersuchen. Ob ambulante oder stationäre Behandlung durch Arzt, Heilpraktiker oder Zahnmediziner: Mit der privaten Krankenversicherung GesundheitCOMFORT wählen Sie eine moderne Rundum-Versorgung für sich und Ihre Familie.
Ihre Wahl: die Höhe des Selbstbehalts
Wer gesund ist, konsultiert den Arzt nur selten – zum Beispiel aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen – und die private Krankenversicherung dient eher dem Schutz vor Eventualitäten. In diesem Fall kann es günstig sein, einen niedrigeren Monatsbeitrag bei höherem Selbstbehalt zu vereinbaren. Bei GesundheitCOMFORT können Sie zwischen drei Tarifstufen wählen und erhalten damit genau die Absicherung, die am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt. Ganz besonders interessant: Damit Sie weiterhin gesund bleiben, werden bestimmte Vorsorgeuntersuchungen nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kinder auf einer niedrigeren Selbstbehaltsstufe zu versichern.
Individuell: Leistungen bei Zahnersatz
GesundheitCOMFORT erstattet unter anderem die Kosten für Zahnbehandlungen, chirurgische Leistungen und auch Prophylaxe wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung. Dabei übernimmt die Versicherung sowohl ärztliche Gebühren als auch Laborkosten rund um die Zahngesundheit und den Zahnerhalt. Der Schutz lässt sich zudem auf den Zahnersatz erweitern: Sie haben die Wahl zwischen drei Tarifoptionen, die unterschiedliche Leistungen erstatten – zu 50, 75 oder 90 Prozent. So sind Sie für alle Eventualitäten abgesichert.
Details zur privaten Krankenversicherung
Ihre Vorteile mit GesundheitCOMFORT
- Ambulante Versorgung: bei der Behandlung durch Ärzte, Zahnmediziner oder Heilpraktiker die Vorteile einer privaten Versicherung genießen
- Stationäre Versorgung: freie Krankenhauswahl, Behandlung als Privatpatient und Unterbringung im Zweibettzimmer
- Selbstbehalt: Höhe aus drei Optionen wählbar
- Vorsorge: viele Vorsorgeuntersuchungen sind jederzeit möglich – auch ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt
- Zahnersatz (optional): Leistungsspektrum aus drei Tarifstufen wählbar
Ihre Option: Drei Zahnersatz-Tarife
Diese drei Zahnersatz-Tarife ergänzen Ihre private Krankenversicherung:
Zahn 1 | Zahn 2 | Zahn 3 | |
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Erstattungssatz | 50 Prozent | 75 Prozent | 90 Prozent |
Kronen, Brücken | ![]() |
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Veneers | ![]() |
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Implantate | ![]() |
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Funktionsanalyse, -therapie |
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Heil- und Kostenplan: Prüfung als Service |
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Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ* |
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* Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte
Beiträge zur privaten Krankenversicherung GesundheitCOMFORT
Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach dem Alter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Person.
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung GesundheitCOMFORT
Beitrittsmodalitäten für die private Krankenversicherung
- Für Arbeitnehmer: Sie können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Bruttojahresentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Diese liegt für 2018 bei 59.400 Euro.
- Für Selbstständige und Freiberufler: Sie können frei wählen, wie Sie sich versichern möchten.
- Grundsätzlich gilt: der endgültige Wechsel geschieht erst mit der Antragannahme durch die Versicherung.
Bei unverheirateten Paaren ist ein Kind bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert. Bei verheirateten Paaren muss das Kind stets bei dem Elternteil mitversichert werden, der ein höheres Jahreseinkommen hat. Das bedeutet: Ist das Jahreseinkommen des gesetzlich versicherten Elternteils höher, so ist das Kind ebenfalls gesetzlich versichert. Ist hingegen das Jahreseinkommen des privat versicherten Elternteils höher, wird das Kind privat versichert.
Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung
Sie haben die Wahl zwischen drei Selbstbehalts-Stufen:
- Tarif GesundheitCOMFORT 300: die Höhe des Selbstbehalts beträgt 300 Euro
- Tarif GesundheitCOMFORT 900: die Höhe des Selbstbehalts beträgt 900 Euro
- Tarif GesundheitCOMFORT 1200: die Höhe des Selbstbehalts beträgt 1.200 Euro
Die angegebenen Beträge gelten pro Person und Kalenderjahr. Wenn Ihre Versicherung nicht am ersten Januar eines Jahres beginnt, verringert sich der Selbstbehalt um ein Zwölftel für jeden Monat, in dem Sie noch nicht versichert waren.
Nein. Viele Vorsorgeuntersuchungen sind begünstigt – das heißt, dass dafür keine Anrechnung auf den Selbstbehalt erfolgt. Dazu gehören zum Beispiel die Krebsfrüherkennung oder die Prophylaxe beim Zahnarzt. Eine Liste aller begünstigten Vorsorgeuntersuchungen finden Sie in den Tarifunterlagen.
Der Versicherer legt jährlich fest, ob und in welcher Höhe eine Beitragsrückerstattung (BRE) erfolgt. Die BRE wird dann stets im folgenden Kalenderjahr ausgezahlt. Sie beträgt derzeit (Stand 2018) für den Tarif GesundheitCOMFORT
- im ersten bis dritten leistungsfreien Jahr: 2 Monatsbeiträge,
- ab dem vierten leistungsfreien Jahr: 2,5 Monatsbeiträge und
- ab dem fünften leistungsfreien Jahr: 3 Monatsbeiträge.
Fragen zu Leistungen
Am besten reichen Sie vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan bei unserem Partner, der Versicherungskammer Bayern, ein. Diese prüft den Plan und gibt Ihnen danach schriftlich Auskunft über die Versicherungsleistungen. So wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt.
Bitte senden Sie den Heil- und Kostenplan an:
Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53
80537 München
Die Versicherungskammer Bayern erstattet keine Kosten für zum Beispiel Impfungen, die Sie für eine Auslandsreise oder aus beruflichen Gründen benötigen.
Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung über ein Hilfsmittel ausgestellt? Dann gehen Sie am besten wie folgt vor. Wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, das im Tarif aufgelistet ist, melden Sie sich beim Hilfsmittelmanagement der Versicherungskammer Bayern: hilfsmittel@vkb.de. Die Kollegen besprechen dann mit Ihnen, was zu tun ist. Die Kosten werden zu 100 Prozent übernommen. Wenn Sie ein Hilfsmittel anderweitig beziehen, reichen Sie der Versicherungskammer Bayern ein Angebot ein. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Nachricht, welche Versicherungsleistung Sie erwarten können.