Kreditberechtigt sind nun auch Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige
Die KfW hat ihr Sonderprogramm ausgebaut und erlaubt es nun auch, Unternehmen mit weniger als elf Beschäftigten einen sogenannten Schnellkredit zu beantragen. Dies war bisher für kleine Unternehmen nicht möglich, in Bayern stellte jedoch die LfA ein dementsprechendes Angebot zur Verfügung. Daneben wurde das Sonderprogramm zeitlich ausgeweitet und steht nun bis Ende Juni 2021 zur Verfügung, „um Unternehmen weiterhin verlässlich mit Liquidität zu versorgen“, so die Bundesregierung. Der Schnellkredit kann von Unternehmen über die Hausbank beantragt werden. Voraussetzung dafür ist es, dass Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Wenn das Unternehmen kürzer am Markt ist gilt dieser Zeitraum. Das Kreditvolumen beträgt maximal 25 % des Jahresumsatzes von 2019 und ist gekappt bei 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, 500.000 Euro bei Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern und 300.000 Euro bei Unternehmen mit höchstens zehn Mitarbeitern. Der Bund übernimmt die 100 %-ige Haftung für den Kredit, der eine Laufzeit von zehn Jahren und einen Zinssatz von 3 % besitzt. Die Tilgungsregelungen wurden erleichtert, sodass eine vorzeitige anteilige Tilgung ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.